Kinobesuche ohne Aufsichtspflicht

Veröffentlicht am: 21. Februar 2018 Aktualisiert am: 21. Februar 2018

Das Kino feiert aktuell wieder Hochkonjunktur. Neue Technologien wie 3D oder iSense machen Kinofilme für die Macher wieder lukrativ. Gab es Mitte der 2000er noch einen regelrechten Rückgang der Kinobesucher, so scheint die Dürrephase wieder überstanden zu sein. Dies liegt vor allem an den vielen Blockbustern, die praktisch wöchentlich neu erscheinen und somit die Kinolandschaft konstant interessant bleibt. Vermehrt zieht es auch Jugendliche in die Kinosäle. Erstaunlich ist sogar, dass durch legales und günstiges Streaming und neuerer Kinotechnologien, ein drastischer Rückgang zu Raubkopien zu verzeichnen ist. Man geht also wieder gerne und oft ins Kino.

 

Das junge Publikum wird benötigt

Ende der 90er Jahre waren die Kinos gefüllt. Dies lag vor allem am Hype um die Teenie-Komödien wie American Pie und Konsorten. Man musste regelrecht um einen Sitzplatz kämpfen. Im schlimmsten Fall saß man im Gang. Eine Sitzplatzzuordnung, wie sie jetzt üblich ist, gab es damals noch nicht. Der Trend zum jungen Publikum ist aktuell wieder zu beobachten. Profitieren können die Filme aktuell von der FSK, welche Filme mittlerweile jugendfreundlicher einstuft als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Doch Filme werden im Kino wie zum Beispiel im CINEPLEX Lippstadt meist abends gezeigt. Vorstellungen um 22Uhr sind die Regel. Was viele nicht wissen ist, dass zwar die FSK großzügig die Filme für die Jugend einstuft, jedoch in Deutschland für Veranstaltungen eine Aufsichtspflicht herrscht. Ergo können Kinder/Jugendliche Veranstaltungen, die über eine bestimmte Uhrzeit hinausgehen, nicht ohne Erziehungsberechtigte besuchen. In diesem Fall schafft ein Aufsichtszettel Abhilfe. Hierbei ist ein Aufsichtszettel ohne Ausweiskopie sogar möglich. Die Eltern müssen lediglich bestätigen, dass ihr Kind in Anwesenheit einer volljährigen Aufsichtsperson den Film schauen darf. Dies kann auch ein Freund, Bekannter etc. des Kindes sein. Wichtig ist hierbei nur, dass die Person mindestens 18 Jahre alt ist.

Alles in allem wird die werden Kinder-Schutz-Gesetze oftmals außer Acht gelassen. Dies erklärt auch, warum die wenigstens Eltern über die sogenannten Muttizettel informiert sind. Oftmals sind diese nur aufgrund von Diskothekenbesuche bekannt. Jedoch werden auch Kinder und Jugendliche an der Kinokasse abgewiesen, da der Film die altersbedingte Ausgangszeit überschreitet. Mit Hilfe des Aufsichtszettels kann diese Problematik jedoch verhindert werden, so dass das Kind auf keinen Kinobesuch verzichten muss. Gerade jetzt, wo der Trend wieder hin zum Kino geht, sollte dies unterstützt werden.

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1 Comment

  1. we-love-webdesign
    we-love-webdesign April 06, 14:52

    Ich finde es klasse, dass dank dem Aufsichtszettel Kinder auf keinen Kinobesuch mehr verzichten müssen. Immerhin sind die Aufsichtszettel auch eine Erleichterung für die Eltern, da sie in der Zeit, während das Kind einen Film schaut, einfach zu Hause entspannen können.

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