Urheberrechtsverletzungen im Internet werden (noch) geahndet

Veröffentlicht am: 27. Februar 2009 Aktualisiert am: 27. Februar 2009

imgp0223_urteilSchlecht Geklont“  hieß bis vor kurzem ein Blog auf dem man allerlei lustige Vergleichsfotos betrachten konnte. Die Überschrift „Berühmte Menschen und ihre unfreiwilligen Doppelgänger“ beschreibt schon recht gut, worum es ging, und das Konzept war auch durchaus vielversprechend. Doch am 25.2.09 das Aus des Blogs.

Dies lag in keinster Weise an mangelnden Besucherzahlen, im Gegenteil war die große Popularität des Blogs daran schuld, dass die Staatsanwaltschaft auf die zahlreichen, ohne Genehmigung verwendeten Bilder aufmerksam wurde und nun mit einer Abmahnung reagierte. In diesen Fällen ist die Rechtslage in Deutschland knallhart, selbst wenn es sich um nichtkommerzielle Privatseiten handelt, dürfen unter keinen Umständen fremde Bilder verwendet werden. In den meisten Fällen ist es zwar so, dass Blogs oder Webseiten mit geringem Besucheraufkommen nicht ins Blickfeld der „Fahnder“ kommen, jedoch sollte dies keine Entschuldigung für die unrechtmäßige Benutzung fremden Materials sein. Die Verletzung des Urheberrechts hat mit dem Internet enorme Größenordnungen angenommen, sodass es fast schon absurd scheint, dass nicht-kommerzielle Webseiten wegen dem Darstellen fremder Bilder belangt werden, während an anderer Stelle CDs, Filme oder Spiele im Internet die Runde machen. Für mich scheint es jedoch so, dass dieser Entwicklung nur mit einer Lockerung des Urheberrechts entgegenzutreten ist, so hart das im ersten Moment auch klingen mag. Manche Bands beginnen bereits ihre Alben kostenlos zum Download anzubieten und ihren Lebensunterhalt nur noch durch Spenden und Konzerte zu erwirtschaften. Doch zurück zum Blog „Schlecht Geklont“ , hier bleibt mir nur noch zu sagen, dass die Schließung des Blogs aus Sicht der Rechtslage zwar gerechtfertigt war, jedoch hoffe ich auf eine Liberalisierung des Urheberrechts in naher Zukunft, sodass wir uns künftig an solchen harmlosen Internetangeboten weiterhin erfreuen können.

Foto:

© GesaD / PIXELIO

www.pixelio.de

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