Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz – Was beinhaltet es?

Veröffentlicht am: 18. Dezember 2009 Aktualisiert am: 28. Dezember 2009

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, wie es von CDU und FDP genannt wird, wurde am 4. Dezember verabschiedet. Heute entscheidet der Bundesrat, ob er dem Gesetzt zustimmen wird. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zumindest ist optimistisch: „Es wird gleich die Mehrheit im Bundesrat geben.“ So sollen auch Schleswig-Holstein und Sachsen wie alle Unions-geführten Bundesländer zustimmen. Allerdings kritisieren die Länder das Gesetz, da es gravierende Steuerausfälle zur Folge hätte und deshalb die Länder nicht erfreut über jenes sind.

Angeblich soll aber das Saarland das Gesetz ablehnen. Wie auch die Oppisiton findet sie im Gesetz keinen Ausgleich für die erwartenen Steuerausfälle in Höhe von 130 Millionen Euro.

Das beinhaltet das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

  • Die Steuerfreibeträge für jedes Kind sollen von 6024 Euro auf 7008 Euro steigen. Gleichzeitig soll das Kindergeld um 20 Euro erhöht werden, so dass die Familien zukünftig für das erste und zweite Kind 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro erhalten. Insgesamt sollen die Familien um jährlich 4,6 Milliarden Euro entlastet werden.
  • Erbschaftssteuerlich sollen Geschwister und Geschwisterkinder künftig besser gestellt werden. Der Steuersatz für diese Personengruppe soll von derzeit 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent gesenkt werden. Nach Berechnungen der Bundesregierung können die Begünstigten 370 Millionen Euro jährlich mehr vom Erbe behalten. Auch Firmenerben sollen weniger Steuer zu entrichten haben.
  • Für die Betreiber von Hotels, Gasthöfen und Pensionen sollen in Zukunft auf die Kosten einer Übernachtung statt 19 Prozent nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen.
  • „Krisenverschärfende Elemente“ der Unternehmenssteuerreform sollen abgemildert werden, so dass Firmen unter anderem die Möglichkeit haben, Verluste steuermindernd geltend zu machen. Auch die sogenannte Zinsschranke soll weniger streng gehandhabt werden. Gelockert werden dadurch die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen.
  • Das Gesetz soll die Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis zu einem Betrag von 410 Euro ermöglichen.
  • Der Ausbau erneuerbarer Energien soll unterstützt werden. Gleichzeitig wird die Förderung von Biokraftstoffen nicht wie ursprünglich geplant vermindert.

Quelle: Wikipedia

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