Staatsanwaltschaft und Tauschbörsennutzer

Veröffentlicht am: 11. Oktober 2008 Aktualisiert am: 11. Oktober 2008

Eben gerade bei Golem gelesen. Die Staatsanwaltschaft ist gegen Tauschbörsennutzer machtlos, solange keiner ein Geständnis ablegt. Dies scheint aber nur zu gelten, wenn mehrere Familienmitglieder einen Internetanschluss besitzen und eben nicht nur eine Person in einem Haus/ Wohnung wohnt.

Zitate und eine exakte Erklärung des ganzen gibt es wie gesagt auf Golem.

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