Teil 3 Die erste Wohnung: Das Einwohnermeldeamt informieren

Veröffentlicht am: 7. März 2012 Aktualisiert am: 19. Juli 2013

Neben Strom (evt. Gas), Internet und GEZ muss man auch das Einwohnermeldeamt informieren. Dazu geht man in seinem neuen Wohnort zum zuständigen Ortsamt. Zuvor sollte man sich überlegen, ob man dies zu seinem Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz machen möchte.

In Rostock ist es bspw. so, dass diejenigen belohnt werden, die hier ihren Hauptwohnsitz machen. Dafür bekommt man Begrüßungsgeld. Nun muss man auch zu seinem alten Einwohnermeldeamt gehen und dort bescheid sagen, dass sich der Hauptwohnsitz geändert hat. Auch Versicherungen etc laufen ab sofort über den neuen Hauptwohnsitz.

Dieses Problem hat man, wenn man den Studienort als Nebenwohnsitz einträgt nicht. Man bekommt aber dafür kein Begrüßungsgeld. Im Gegenzug muss man sogar, teilweise auch als Student, eine Nebenwohnsitzsteuer zahlen – je nach Wohnort.

Es ist also gut abzuwägen. Wenn man also vor hat, ohnehin das Studium durchzuziehen und für einige Jahre dort zu wohnen, dann sollte man dies zu seinem Hauptwohnsitz machen.

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