Conficker Test – Habe ich den Conficker Wurm?

Veröffentlicht am: 3. April 2009 Aktualisiert am: 3. April 2009

conficker-testDurch die ganzen Medien ist er bekannt geworden und alle haben Angst, dass er sich auch auf dem System befindet (AllTheMedia berichtete). Nun kann man mittels dem c’t Browsercheck auf heise Security testen, ob sich der Conficker Wurm auf dem Computer befindet oder eben nicht.

Mit diesem Test kann man dann schauen, ob sich entweder Conficker B oder Conficker C auf dem PC befindet. Sollten nämlich Grafiken der oberen Zeile fehlen, so befindet sich der Wurm auf dem PC. Andernfalls ist alles in Ordnung. Sollten alle Bilder fehlen, solltet ihr mal schauen, ob ihr nicht die Grafiken deaktiviert habt. Allerdings steht aber nochmal alles auf der Seite erklärt.

Wichtig dabei ist, dass man keinen Proxy benutzen kann. Der Test funktioniert dann nämlich nicht. Man muss also einen direkten Zugang zum Internet nutzen, um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten.

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1 Comment

  1. Hansi
    Hansi Mai 12, 15:46

    Keine Zensur im Internet!

    1. Kinderpornos finden nicht im öffentlichen Web statt

    Man kann nicht wirklich danach suchen oder „zufällig“ über solche Inhalte stolpern. Bei Kinderpornos sind sich sowohl Täter/Verbreiter als auch Konsumenten darüber klar, dass sie illegal handeln.

    2. Es gibt keinen Kinderporno-Massenmarkt im World Wide Web

    3. Das Internet ist auch jetzt schon kein rechtsfreier Raum

    Natürlich ist es schon jetzt möglich, in Zusammenarbeit mit den Hosting-Providern verbotene Inhalte aus dem Web zu tilgen und die Verbreiter zu bestrafen. Das ist auch gut so! Ganz normale internationale Polizeiarbeit, die getan werden muss und die in keinerlei Zusammenhang mit den DNS-Sperren für Laien steht. Aber sie kostet natürlich Geld.

    4. Die Sperre ist de facto wirkungslos

    Wer gezielt nach Kinderpornos sucht, hat auch genügend Erfahrung im Internet, um seinen DNS-Server auszutauschen, dafür muss man bekanntermaßen kein Profi sein.

    5. Infrastruktur für Sperren begünstigt »echte« Zensur

    Eine lediglich vom BKA einsehbare Liste widerspricht den demokratischen Grundsätzen der Gewaltenteilung. Daher muss vor der Verabschiedung des Gesetzes sichergestellt werden, dass die Gewaltenteilung und die Pressefreiheit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden können. Die Speicherung zwecks Strafverfolgung der Personen die eine gesperrte Seite betreten, ist nicht sinnvoll, weil es keine Möglichkeit gibt, zu erkennen, wer die Seite absichtlich betritt und wer nicht. Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa=details%3Bpetition=3860

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