Vorratsdaten-Speicherung von Bundesverfassungsgericht gekippt

Veröffentlicht am: 2. März 2010 Aktualisiert am: 4. März 2010

Wer bisher ins Internet ging oder telefonierte, dessen Daten mussten 6 Monate lang gespeichert werden. Als Begründung wurde der Kampf gegen den Terrorismus angegeben. Gegen dieses Gesetz regten sich aber auch viele Bundesbürger auf, wodurch die Piratnpartei zahlreiche Stimmen gewinnen konnte. So konnte die Bundesregierung nämlich alle Bürger überwachen.

Heute allerdings hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Vorratsdaten-Speicherungsgesetz gekippt. Die Richter sahen es als unzulässig, die Telefon- und Internet-Daten 6 Monate lang zu speichern.

Doch warum wurde das Gesetz gekippt? Im Urteil heißt es, dass es gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoße und so nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“. Insgesamt hatten mehr als 35.000 Bürger dagegen geklagt und jetzt gewonnen.

Welche Folgen hat dieses Urteil?

Die Internetprovider wie 1&1, Vodafone und so weiter sind verpflichtet die Daten der vergangen 6 Monate unverzüglich zu löschen. Ab sofort dürfen die Daten auch nicht länger mehr 6 Monate gespeichert werden

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