Absolutes Rauchverbot in Bayern seit 1. August 2010
Seit dem 1. August 2010 ist das Rauchen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bierzelten und Diskotheken in Bayern komplett verboten. Das gilt auch für Nebenräume und kleine Eckkneipen. Die bayerische Bevölkerung hat dies mit einem Volksentscheid beschlossen.
Insgesamt 61% der abstimmenden Bürger hat sich bei dem Volksentscheid für das absolute Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen. Damit ist Bayern das erste Bundesland in dem das Rauchverbot kategorisch für alle öffentlichen Restaurationen gilt. Einzige Ausnahme vom Verbot stellen private Feiern in Gaststätten dar. Die Abstimmung fand bereits am 4. Juli 2010 statt. Damals entschieden die Bürger in Bayern über das neue Gesetz. Eine Mehrheit von 61,0 % (bei einer Wahlbeteiligung von 37,7 %) votierte für den „echten Nichtraucherschutz“. Somit ist in Bayern mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. August 2010 das Rauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet.