Bundesverwaltungsgericht erklärt Post-Mindestlohn für rechtswidrig

Veröffentlicht am: 28. Januar 2010 Aktualisiert am: 28. Januar 2010

Der sogenannte „Post-Mindestlohn“ ist rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über „zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen“ die Kläger in ihren Rechten verletze.

Mit dieser Verordnung sind Mindestlöhne für die Branche Briefdienstleistungen nach Maßgabe des Tarifvertrages für verbindlich erklärt worden, den der Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ im November 2007 geschlossen hatten. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das im Arbeitnehmer-Entsendegesetz vorgeschriebene Beteiligungsverfahren nicht eingehalten wurde. Danach hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Erlass der Rechtsverordnung den in deren Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie den Parteien des Tarifvertrages Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Dies sei nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen. (dts)

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