Nadja Benaissa: Zwei Jahre Bewährung für No-Angels-Sängerin

Veröffentlicht am: 26. August 2010 Aktualisiert am: 26. August 2010

Bereits gestern sprachen sich Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt für eine Bewährungssprache aus. Nun entschied heute der Richter über das Strafmaß. Vor der Gerichtsverhandlung sprach man sogar von Gefängnisstrafe für Nadja Benaissa, wenn sich der Tatbestand noch weiter verhärten sollte

Die 28-jährige Nadja Benaissa wurde aber letzten Endes zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. In dieser Zeit darf sie sich also nichts zu Schulden kommen lassen. Ein Mann hat sich mit HIV infiziert, als er ungeschützten Sex mit Nadja Benaissa hatte. Diese wusste zu diesem Zeitpunkt bereits, dass sie HIV infiziert ist.

Daher sah es das Gericht auch als erwiesen an, dass sich Nadja Benaissa schuldig gemacht hat. Zur Last gelegt wurde ihr gefährliche Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung. Außerdem wurde ihr noch 300 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Dass sie ungeschützt Sex mit einem Mann hatte bedauert die heute 28-jährige zutiefst und würde es am liebsten rückgängig machen. Allerdings gab es auch Stimmen für einen Freispruch, beispielsweise von der Deutschen Aids-Hilfe-Organisation. Diese vertritt nämlich die Auffassung, dass beide Sex Partner dafür Verantwortung tragen, sich nicht anzustecken und daher von vornherein zu schützen.

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